Seit dem 1. 4. 2001 bietet die Bundesregierung Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (bei einer 3jährigen Berufsausbildung ab dem zweiten Ausbildungsjahr) die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch zu nehmen.
Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um u.a. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern.
Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 7.200 Euro bewilligt werden. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist begrenzt und wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredites.
Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter
Bildungskredit Hotline
Telefon: 01888 – 358 – 4492
Telefax: 01888 – 358 – 4850
E-Mail: bildungskredit@bva.bund.de
www.Bildungskredit.de oder
www.bundesverwaltungsamt.de
Mit Wirkung vom 01. April 2001 ist die Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat ihre Investition in die Ausbildungsförderung seit 1998 deutlich gesteigert. Kernpunkte der erfolgreichen Reform waren u.a. die massive Anhebung der Bedarfssätze.
Gewährtes Schülerbafög für die Erstausbildung ist ohne Rückzahlungsverpflichtung! Die Förderung erfolgt in Abhängigkeit vom Vermögen und Einkommen der Eltern.
Umfangreiche Informationen und Antragsformulare erhalten Sie wie folgt:
Seit dem 01.01.2003 können die Arbeitsberater der örtlichen Arbeitsagenturen bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine ausstellen. Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Dauer, den Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von drei Monaten aus. Innerhalb dieser Frist muss der Gutschein eingelöst werden. Mit der Ausgabe eines Bildungsgutscheins wird Ihnen von der Agentur für Arbeit u.a. bescheinigt, dass und welche von den folgenden Weiterbildungskosten übernommen werden.
Lehrgangskosten – Fahrtkosten – Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung – Kinderbetreuungskosten
Wichtig! Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung gestellt sein!
Weitere Informationen erhalten Sie unter
Durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr haben Zeitsoldaten/Innen die Möglichkeit nach dem Soldatenversorgungsgesetz gefördert zu werden.
Die Lehrgangskosten, Fahrtkosten sowie Auslagen und Gebühren werden nach Genehmigung übernommen.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Kreiswehrersatzamt (KWEA) oder unter
"Der AUSBILDUNGS-KREDIT zur Finanzierung der Ausbildung"
Für die Vergabe eines zinsgünstigen Ausbildungskredits steht Ihnen unsere Hausbank, die Kreissparkasse Kaiserslautern, gerne beratend zur Seite.
Um Modalitäten und Voraussetzungen für die Vergabe zu besprechen, wenden Sie sich bitte an:
Herrn Gunter Joerg, Tel. (0631) 3636-38401/ Fax: (0631) 3636-68401 oder Herrn Frank Seibert, Tel. (0631) 3636-38501/ Fax:(0631) 3636-68501
Fragen Sie Ihren Versicherungsfachmann – wenn Sie eine Lebensversicherung haben – nach einem Policendarlehen.
Klären Sie mit Ihrem Steuerberater oder dem örtlichen Finanzamt, ob
Individuelle Angebote der Schule über die Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung während der Ausbildung und nach Ausbildungsabschluss erfragen Sie bitte über die Schulleitung.
(Alle Angaben ohne Gewähr.)